Schulärztin
Aufgabenbereiche in der Schule:
Jährliche Schuluntersuchung:
Einmal jährliche schulärztliche Einzeluntersuchung der Schüler*innen zur Vorbeugung und Erfassung von Krankheiten. Bitte zur Schuluntersuchung unbedingt den Impfpass mitnehmen.
Erste-Hilfe-Leistungen bei Erkrankungen oder Verletzungen in der Schule
Ausstellen von Turnbefreiungen oder Schonungen im Sport-Unterricht und anderen Unterrichtsfächern
Wenn eine Freistellung von über einer Woche vom Turnunterricht aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, erfolgt dies über die Schulärztin. Ich benötige dazu entsprechende medizinische Befunde.
Betreuung und Beratung von Schüler*innen, Erziehungsberechtigten, Direktion und Lehrenden in medizinischen, psychosozialen und schulhygienischen Angelegenheiten und ärztliche Begleitung in Krisensituationen.
Ich unterliege selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht!